Als Mitglied der Bayerischen Imkervereinigung unterliegt der Verein und somit auch jedes Vereinsmitglied den Qualitätsrichlinien der Bayerischen Imkervereinigung. Durch diese strengen Richtlinien wird die hohe Qualität, die weit über den gesetzlichen Bestimmungen liegt, gewährleistet.
Bayerischer Bienenhonig der mit dem Honiggewährstreifen der Bayerischen Imkervereinigung (BIV) gekennzeichnet ist, muss den Bestimmungen der Lebensmittelgesetze, insbesondere der Honigverordnung entsprechen. Für Mitglieder der BIV gelten jedoch noch strengere Qualitätsrichtlinien als in der Honigverordnung vorgeschrieben.
Für ausführlichere Informationen können wir Ihnen den Download der unten stehenden Honigrichtlinien empfehlen. Nebenstehend finden Sie auch die geltenden Vorschriften, die bei der Bewertung im Honigwettbewerb angewendet werden.
Die folgenden Qualitätsanforderungen gelten für bayerische Bienenhonige:
Vergleich | Honigverordnung | BIV-Bestimmungen |
Wassergehalt bei normalen Honigen | 18% | 18% |
Kleehonig | 23% | 18% |
Heidehonig | 23% | 21,5% |
HMF | max. 40 mg/kg | max. 15 mg/kg |
Wir können Ihnen daher nur den Kauf von Honig von einheimischen Imkern aus dem Städtedreieck und der Region empfehlen. Diese Honige sind unter anderem an den Verbandsetiketten der Bayerischen Imkervereinigung zu erkennen.